Führerscheinklasse T
- Der Führerschein ist auf die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung beschränkt.
- Unterricht und Prüfung findet auf dem eigenen Zugfahrzeug statt.
- Führerscheinklasse T ist in der Führerscheinklasse B mit enthalten.
- Anhänger sind in der Führerscheinklasse T enthalten.
- Mindestalter: 16 Jahre
Zugmaschinen
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
Führerscheinklasse L
- Der Führerschein ist auf die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung beschränkt.
- Es gibt nur eine nur theoretische Prüfung.
- Führerscheinklasse L ist im B mit enthalten.
- Mindestalter: 16 Jahre
Zugmaschinen
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Selbstfahrende Futtermischwagen
Stapler
Andere Flurförderzeuge
- jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
- wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, und
Eine aktuelle Übersicht mit allen Fahrerlaubnisklassen enthält die Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter