
Führerscheinklasse B (mit Schaltung)
Kraftfahrzeuge
- außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen
- im Inland,
- im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Führerscheinklasse B (Automatik)
Wie Führerscheinklasse B, nur auf Automatikgetriebe beschränkt.

Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Von der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE darf nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person begleitet wird (begleitende Person).

Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
- zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Dies ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse!

Führerscheinklasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
- Anhänger oder Sattelanhänger
- mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg
- und nicht mehr als 3.500 kg

Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 196
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1. Die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 erfolgt bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:
- mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung in folgendem Umfang:
- Theorie: mind. 4 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten
- Praxis: mind. 5 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten
Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der theoretischen und praktischen Fahrerschulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Fahrerschulung teilgenommen hat.
Eine aktuelle Übersicht mit allen Fahrerlaubnisklassen enthält die Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter