Blick über das Motorradlenkrad in den Sonnenuntergang

Wir unterrichten folgende Führerscheinklassen:

Motorrad


Mofa

Mofa ist keine Führerscheinklasse. Man erhält nur eine Prüfbescheinigung.


Führerscheinklasse AM

  1. Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds)
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
  • Verbrennungsmotor: Hubraum nicht mehr als 50 cm³
  • Elektromotor: maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW
  • Anderer Verbrennungsmotor: maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW
  • Mindestalter: 16 Jahre
  1. Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e
  2. Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e

Details siehe www.bmvi.de

§10 FeV: Mindestalter

Symbol Motorradklasse A1

Führerscheinklasse A1

  1. Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
    • einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und
    • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
  2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
    • symmetrisch angeordneten Rädern und
    • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
      oder
    • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
    • und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Eingeschlossene Klasse: AM

§10 FeV: Mindestalter

Symbol Motorradklasse A2

Führerscheinklasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Details siehe www.bmvi.de

§10 FeV: Mindestalter

Symbol Motorradklasse A

Führerscheinklasse A

  1. Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Details siehe www.bmvi.de

§10 FeV: Mindestalter

Eine aktuelle Übersicht mit allen Fahrerlaubnisklassen enthält die Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter

www.bmvi.de
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Übersicht über alle Fahrerlaubnisklassen
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